AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGBs/Geschäftsbedingungen) gelten für alle zwischen der R&G - IT Beratung UG & Co. KG, Schmale Straße 1, 74564 Crailsheim (im Folgenden: R&G) und dem Kunden/Auftraggeber aktuell und künftig eingegangenen Vertragsbeziehungen (gleich ob über Rahmenverträge oder Einzelverträge).

Die AGBs gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der R&G, also insbesondere für Lieferungen von Waren, Dienstleistungen, Support, Schulungen, Seminare und Softwarelizenzen.

2. Bei Änderungen dieser AGBs gilt die jeweils im Zeitpunkt des einzelnen Vertragsschlusses gültige Version. Die Änderung an sich kann dem Kunden wirksam in Papierform, insbesondere auch durch Hinweis auf Lieferscheinen und / oder Rechnungen mitgeteilt werden, ohne dass der Inhalt der Änderungen mitgeteilt werden müsste. Der Kunde kann sich dann über den Inhalt der Änderungen erkundigen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von einem Monat nach Mitteilung der Änderung, gilt die Neufassung als akzeptiert.

3. Die AGBs ergänzen einzelvertragliche Bestimmungen, wobei die einzelvertraglichen Bestimmungen Vorrang haben.

4. Werden dem Kunden Lieferungen oder Leistungen verschafft, die von R&G von einem Dritten selbst beschafft werden müssen, gelten hinsichtlich dieser Lieferungen und Leistungen zusätzlich die AGBs des Dritten.

5. Die nachstehenden Bedingungen gelten für die Einrichtung und zeitlich befristete Überlassung der Software „BEST WAWI“ (im Folgenden: „SOFTWARE“) in der jeweils im Rahmen des Vertrages überlassenen Fassung.
Die SOFTWARE ist urheberrechtlich geschützt. Sie wurde R&G entwickelt.

II. Zustandekommen des Vertrages

1. Angebote der R&G gelten für den im Angebot aufgenommenen Zeitraum. Sofern kein Zeitraum geregelt ist, sind die Angebote stets freibleibend.

2. R&G räumt dem Lizenznehmer für die Laufzeit der Lizenznutzung eine einfache, nicht übertragbare und nicht ausschließliche Lizenz zur bestimmungsgemäßen Nutzung der SOFTWARE in maschinenlesbarer Form ein. Die Lizenzierung beinhaltet das Recht, die SOFTWARE im vereinbarten Umfang einzusetzen. Der Lizenznehmer hat die vertraglichen und von der SOFTWARE vorgegebenen technischen Nutzungseinschränkungen einzuhalten.

3. Nachträgliche Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Auftragsumfang, Zusatzaufträge und Sonderwünsche können zu geänderten Preisen führen.

4. Sofern sich nach Angebotsabgabe und/oder nach Vertragsschluss einzelne oder mehrere Kalkulationsgrundlagen ändern (Beispiel: Preissteigerungen bei Zulieferern, Preisänderungen bei Materialkosten) können diese Mehrkosten in einem angemessenen Verhältnis an den Kunden weiterberechnet werden.
Das gilt nicht, wenn die Änderung der maßgeblichen Verhältnisse bereits bei Angebotsabgabe und/oder bei Vertragsschluss erkennbar war.

5. Änderungen, Abweichungen, Nebenabreden, individuelle Zusagen oder Zusicherungen sind nur dann gültig, wenn diese von einem hierzu ausdrücklich schriftlich gegenüber dem Kunden bevollmächtigten Mitarbeiter oder einem vertretungsberechtigten Organ von R&G schriftlich bestätigt werden.

III. Grundlagen für Lieferungen und Lieferzeit

1. Die R&G ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, gleiches gilt für die Berechnung von Abschlagszahlungen auf diese Teillieferungen und -leistungen.

2. Erfüllungsort ist der Betriebssitz der R&G, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung vorliegt.

3. Die R&G ist berechtigt, über die Art der Verpackung sowie der Versendung alleine zu entscheiden.

4. Verpackungs- und Versendungskosten sind in den einzelvertraglichen Preisen nicht enthalten. Anderes kann nur durch ausdrückliche schriftliche Regelung vereinbart werden.

5. Zeitliche Angaben der R&G sind unverbindlich, soweit nicht anders zuvor schriftlich ausdrücklich vereinbart wurde.

6. Zeitliche Verzögerung, die durch die verspätete oder verzögerte Mitwirkung des Kunden verursacht wurden, gehen nicht zu Lasten der R&G.

7.Vertragsabschlüsse erfolgen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung.

8. Erfolgt eine Lieferung nicht zum vereinbarten Liefertermin, tritt Verzug auch bei Vorliegen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen erst ein, wenn der Liefertermin um zwei Wochen überschritten ist. Für die Nachfristsetzung gem § 286 Abs. 1 BGB ist zudem eine Frist von zwei Wochen erforderlich.

IV. Zahlungsbedingungen

1. Alle Forderungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

2. Die R&G ist berechtigt, jederzeit angemessen Abschlagszahlungen zu verlangen.

3. Gegen Forderungen der R&G bestehen keine Aufrechnungs-, Zurückbehaltungs- und/oder Leistungsverweigerungsrechte, es sei denn, dass Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Hiervon unberührt bleiben Mängelansprüche des Kunden. Allerdings kann der Kunde Mängelansprüche nur gegenüber Ansprüchen geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis/Auftrag beruhen.

4. Für die Nutzung der SOFTWARE gelten die zur Zeit der Auftragserteilung gültigen Listenpreise von R&G. Die darin genannten Lizenzgebühren sind jährlich im Voraus zu entrichten.

5. Bezahlt der Lizenznehmer fällige Lizenzgebühren nicht, kann R&G nach erfolgloser Mahnung die Sperrung der SOFTWARE veranlassen.

6. R&G ist berechtigt, jeweils zum 1. Januar eines Kalenderjahres eine angemessene Preiserhöhung zu verlangen. Die Erhöhung ist durch R&G in Schriftform drei Monate vor der Preiserhöhung dem Lizenznehmer anzuzeigen. In diesem Fall ist der Lizenznehmer berechtigt, den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach der Information zum Tag der Preiserhöhung zu kündigen. Die Kündigung entfaltet dann Wirkung, wenn R&G an der Preiserhöhung festhält. Im Übrigen läuft der Vertrag zu den bestehenden Konditionen weiter.

V. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von R&G. Vor der Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Verarbeitung oder Umgestaltung oder Sicherungsübereignung oder jeder sonstige Eingriff in die Eigentumsrechte von R&G nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von R&G zulässig.

VI. Gewährleistung

1. Der Kunde hat offensichtliche Mängel, Falschlieferungen und/oder Mengenabweichungen unverzüglich nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen, § 377 HGB bleibt unberührt.

2. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von fünf Werktagen nach deren Feststellung zu rügen.

3. Bei begründeten Mängeln steht dem Kunden nach Wahl der R&G ein Anspruch auf zweimalige kostenfreie Nachbesserung oder auf Ersatzlieferung zu.

4. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware.

5. Sofern die Durchführung eines Auftrages aus Gründen, die R&G nicht zu vertreten hat, vorübergehend nicht möglich ist, wird die Durchführung des Auftrages nach Möglichkeit nachgeholt. Derartige Gründe sind insbesondere Rechnerausfall, höhere Gewalt, Streiks, Störungen aus dem Verantwortungsbereich Dritter, gesetzliche Bestimmungen oder aus vergleichbaren Gründen.

6. Sofern die Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beendigung der Störung erfolgt, bleiben die ursprünglichen Vergütungsansprüche von R&G bestehen.

7. Die SOFTWARE sucht in regelmäßigen Abständen nach Updates und führt diese Updates automatisiert durch. Der Lizenznehmer wird keine Vorkehrungen treffen, um die Suche nach Updates zu unterbinden oder abzustellen. Sollte der Lizenznehmer einen Update-Vorgang mutwillig unterbrechen, so obliegt die nachfolgende Behebung von Schäden oder Inkonsistenzen dem Lizenznehmer.

8. Datensicherung:

a) Der Lizenznehmer hat die ordnungsgemäße Sicherung sämtlicher Daten, welche mittels der SOFTWARE eingegeben, verarbeitet oder verwaltet werden, selbst sicherzustellen.

b) Nach Beendigung des Vertrages ist der Zugriff auf die in der zentralen Datenbank gespeicherten Daten mittels der SOFTWARE nicht mehr möglich. Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, seine sämtlichen Daten rechtzeitig vor Ablauf der Vertragslaufzeit eigenständig zu sichern. Versäumt der Lizenznehmer die rechtzeitige Datensicherung und verlangt nach Ablauf der Vertragslaufzeit erneut Zugriff auf seine Daten, stellt R&G dem Lizenznehmer den hierfür anfallenden Mehraufwand in Rechnung.

V­II. Schadensersatz/Haftung

1. R&G leistet Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund (also beispielsweise bei einer unerlaubten Handlung bzw. sonstiger Pflichtverletzung) nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

a) Die Haftung für Vorsatz und bei Übernahme des Beschaffungsrisikos oder bei Übernahme einer Garantie ist unbeschränkt.

b) Für grobe Fahrlässigkeit haftet R&G nur in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.

c) In anderen Fällen haftet R&G nur im Fall der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, bei Verzug und bei Unmöglichkeit, jeweils beschränkt auf den bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. Diese Haftung ist allerdings beschränkt auf das Achtfache der dem Schaden zugrunde liegenden vertraglich vereinbarten Vergütung; sofern Dauerschuldverhältnisse betroffen sind berechnet sich die Haftungsbeschränkung aus dem achtfachen der Jahresvergütung.

d) Die Haftung für Schäden aus fahrlässig verursachtem Datenverlust beschränkt sich auf den Betrag, der bei angemessener Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre, wobei ein regelmäßiges System-Backup erwartet wird.

2. Von der Haftungsbeschränkung unberührt bleibt die gesetzliche Haftung bei Verletzung von Leib und Leben, Personen- und Gesundheitsschäden sowie aus der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

3. Der Kunde ist verpflichtet, R&G unverzüglich über ein erhöhtes Risiko zu informieren, sofern er erkennt oder erkennen muss, dass die oben unter 1.b. vereinbarte Haftungshöchstsumme überstiegen werden kann.

VIII. Datenschutz/Werbung

1. Aus datenschutzrechtlichen Gründen weist die R&G ausdrücklich darauf hin, dass Daten des Kunden im Sinne des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden, sofern sie den Geschäftsverkehr mit ihm betreffen. Hierzu erklärt der Kunde sein ausdrückliches Einverständnis.

2. Der Kunde erklärt zudem sein jederzeit widerrufliches Einverständnis, per Post, Telefon, Telefax, E-Mail Informationen, insbesondere Werbung übermittelt zu erhalten.

IX. Schlussbestimmung

1. Für sämtliche vertraglichen wie gesetzlichen Rechte und Pflichten zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss sonstiger Rechte, insbesondere von UN-Kaufrecht.

2. Erfüllungsort für alle sich zwischen R&G und dem Kunden ergebenden vertraglichen sowie gesetzlichen Leistungen ist der Betriebssitz der R&G, dies gilt insbesondere für Zahlungsverpflichtungen aller Art.

3. Der für die Bestimmung des Gerichtsstands allein maßgebliche Ort ist der Betriebssitz der R&G, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist. Sofern der Kunde nicht Kaufmann ist, gilt diese Gerichtsstandsvereinbarung auch, wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat oder ins Ausland verlegt oder aber wenn dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt einer etwaigen Klagerhebung nicht bekannt ist.

4. Die R&G ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

5. Der Kunde erklärt ausdrücklich, Kaufmann im Sinne des HGB zu sein.

6. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein oder werden oder sollten diese AGBs Lücken enthalten, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Für den Fall der Unwirksamkeit oder bei Lücken gilt das wirtschaftlich Gewollte.

Datenschutzhinweis

Wir weisen darauf hin, dass wir auf unserer Website:

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Kein Tracking verwenden
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Nachfolgend möchten wir Sie daher darüber informieren, welche personenbezogenen Daten wir bei Nutzung unseres Kontaktformulars erheben und wie wir diese verarbeiten.

1. Verantwortlicher
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist
Jürgen Grün, R&G - IT Beratung UG & Co. KG, Schmale Straße 1, 74564 Crailsheim

2. Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten
Wenn Sie unser Kontaktformular nutzen, werden die von Ihnen eingegebenen Daten (Name, E-Mail-Adresse, Telefon, Nachricht) von uns erhoben und verarbeitet. Diese Daten werden ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet. 

3. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der von Ihnen eingegebenen Daten ist Art.6 Abs. 1 DSGVO, da Sie uns durch die Nutzung des Kontaktformulars eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erteilen. 

4. Speicherung und Löschung personenbezogener Daten
Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten nur solange, wie dies zur Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlich ist. Anschließend werden Ihre Daten gelöscht.

5. Weitergabe personenbezogener Daten
Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht.

6. Ihre Rechte
Sie haben das Recht auf Auskunft über die bei uns über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung dieser Daten. Außerdem haben Sie das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht, Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit zu widerrufen.
Bitte wenden Sie sich hierfür an die unter 1. aufgeführte Kontaktadresse.

7. Beschwerderecht
Sie haben das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegendatenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. 

Wir hoffen, dass wir Sie mit dieser Datenschutzerklärung umfassend informieren konnten. Wenn Sie weitere Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten haben, können Sie sich gerne an uns wenden.